{"id":174,"date":"2015-07-06T07:34:02","date_gmt":"2015-07-06T06:34:02","guid":{"rendered":"http:\/\/de.dicapac.de\/?page_id=174"},"modified":"2017-04-04T14:18:34","modified_gmt":"2017-04-04T13:18:34","slug":"legal","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ewa-marine.com\/de\/ueber-uns\/legal\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der ewa-marine GmbH<\/h1>\n<p>(Aktueller Stand vom 01. Juni\u00a02015)<\/p>\n<p><strong>1. Allgemeines<\/strong><br \/>\nDie nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden, insbesondere aus Kauf-, Werk-, Werklieferungs-, Dienst-, Miet- und Leihvertr\u00e4gen. Der Kunde erkennt sie f\u00fcr den vorliegenden Vertrag und f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit der ewa-marine GmbH als verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf einer schriftlichen Best\u00e4tigung der ewa-marine GmbH. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch Schweigen oder durch Lieferung der ewa-marine GmbH Vertragsinhalt.<\/p>\n<p><strong>2. Abwicklung der Bestellung und Vertragsabschlu\u00df<\/strong><br \/>\nDie Bestellung durch den Kunden ist zun\u00e4chst ein Angebot auf Abschlu\u00df eines Vertrages, das ihn f\u00fcr die Dauer von 7 Tagen ab Zugang der Bestellung bei der ewa-marine GmbH bindet. Eine abweichende Bestellannahme, eine Ablehnung oder ein Widerspruch sind der ewa-marine GmbH m\u00f6glich.<br \/>\nVertr\u00e4ge kommen entweder durch Erf\u00fcllung unmittelbar zustande oder durch schriftliche (auch durch Telex, Telefax, Teletex, e-mail) Erkl\u00e4rung. Dies gilt auch f\u00fcr m\u00fcndliche oder fernm\u00fcndliche Bestellungen des Kunden, auf die wir unverz\u00fcglich reagieren.<br \/>\nEine Annullierung von Auftr\u00e4gen ist nur mit Zustimmung der ewa-marine GmbH zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>3. Leistungsumfang<\/strong><br \/>\nAngebote sind freibleibend und unverbindlich, sie dienen lediglich der Vertragsanbahnung, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich erkl\u00e4rt worden. Der Umfang der vertraglichen Verpflichtung ergibt sich aus Auftrag des Kunden, Bestellannahme oder sonstigen Leistungsbeschreibungen der ewa-marine GmbH. An ein von der ewa-marine GmbH speziell ausgearbeitetes Angebot h\u00e4lt sich die ewa-marine GmbH 30 Kalendertage ab Datum des Angebots gebunden, soweit nicht ein anderer Zeitraum offeriert wird.<\/p>\n<p><strong>4. Erfordernisse zum Inhalt des Vertrages<\/strong><br \/>\nDem Kunden mitgeteilte Informationen \u00fcber Waren und Erzeugnisse der ewa-marine GmbH werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit sie in der vorgenannten schriftlichen Erkl\u00e4rungen aufgef\u00fchrt sind.<br \/>\nDie zum Angebot geh\u00f6renden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen und \u00e4hnliches sind, soweit nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet, nur angen\u00e4hert ma\u00dfgebend. Angebote und Informationen der ewa-marine GmbH beziehen sich auf normale Standardqualit\u00e4t und Ausf\u00fchrung. Angaben \u00fcber Qualit\u00e4ten und Ausf\u00fchrungen allgemein sind nur als ungef\u00e4hre Mittelwerte anzusehen.<br \/>\nEntw\u00fcrfe, Zeichnungen, Organisationspl\u00e4ne und dergleichen, die von der ewa-marine GmbH ausgearbeitet oder vorgelegt werden, bleiben deren uneingeschr\u00e4nktes Eigentum. Sie d\u00fcrfen ohne Genehmigung der ewa-marine GmbH weder kopiert noch Dritten zug\u00e4nglich gemacht noch sonstwie verwertet werden.<\/p>\n<p><strong>5. Preise<\/strong><br \/>\nDie Preise verstehen sich in Euro ohne Abzug rein netto und soweit nichts anderes vereinbart wird, ab Lager der ewa-marine GmbH und nur f\u00fcr den jeweiligen Auftrag. Fracht, Anfuhr, Installation, Transportversicherung und Umsatzsteuer sind nicht eingeschlossen. Die Preise sind grunds\u00e4tzlich Nettopreise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die jeweils g\u00fcltige Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.<br \/>\nRechnungen der ewa-marine GmbH sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug einschlie\u00dflich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils g\u00fcltigen H\u00f6he zahlbar, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Kunde ist sich bewu\u00dft, da\u00df durch das auf der Rechnung aufgedruckte Datum die F\u00e4lligkeit 30 Tage nach Rechnungsdatum rechtlich begr\u00fcndet wird.<br \/>\nSkonto wird nur dann akzeptiert, wenn s\u00e4mtliche f\u00e4lligen Zahlungsverpflichtungen aus vorangegangenen Lieferungen und Leistungen erf\u00fcllt sind und Skonto schriftlich vereinbart wurde.<br \/>\nDie bei Vertragsabschlu\u00df vereinbarten Preise werden der Lieferung und Leistung Zugrunde gelegt, wenn diese innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschlu\u00df erfolgt. Sp\u00e4tere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den bei Lieferung und Leistung g\u00fcltigen Preisen der ewa-marine GmbH. Macht die ewa-marine GmbH von Preis\u00e4nderungen Gebrauch, hat der Kunde das Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag. Weitere Rechte stehen dem Kunden nicht zu. Bei \u00dcberschreitung von Zahlungszielen ist die ewa-marine GmbH zur Berechnung von Verzugszinsen in H\u00f6he von 6% \u00fcber dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechtigt. Die ewa-marine GmbH beh\u00e4lt sich vor, einen h\u00f6heren Verzugsschaden nachzuweisen.<br \/>\nLeistungsverweigerungsrechte oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte, soweit sie nicht auf demselben Rechtsverh\u00e4ltnis beruhen, sind ausgeschlossen. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen m\u00f6glich. Wechsel und Schecks werden nur spesenfrei und erf\u00fcllungshalber angenommen. In solchen F\u00e4llen ist f\u00fcr die Richtigkeit der Zahlung nicht das Datum der Ausstellung, sondern das Datum der vorbehaltlosen Gutschrift ma\u00dfgebend, sofern Einreichung durch uns unverz\u00fcglich erfolgt. Eine Haftung f\u00fcr rechtzeitige Vorlegung und Protest wird nicht \u00fcbernommen.<br \/>\nDer Kunde kann nur mit nicht bestrittenen oder rechtskr\u00e4ftigen Forderung aufrechnen.<\/p>\n<p><strong>6. Lieferung<\/strong><br \/>\nLieferung erfolgt unter Ausschlu\u00df jeglicher Haftung stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Versandweg und Versandart bleiben der ewa-marine GmbH \u00fcberlassen. Verlangt der Kunde eine besondere Versandart, so tr\u00e4gt er die Kosten hierf\u00fcr. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Kunden und zu dessen Lasten abgeschlossen, wenn dies der ewa-marine GmbH rechtzeitig vor Lieferung schriftlich mitgeteilt wird.<br \/>\nTeillieferungen und Teilberechnungen sind zul\u00e4ssig. Dies gilt insbesondere, wenn Lieferungen und Leistungen in mehreren zeitlich aufeinanderfolgenden Stufen erbracht werden.<br \/>\nDie R\u00fccksendung von Ware ist nur mit dem ausdr\u00fccklichen vorherigen schriftlichen Einverst\u00e4ndnis der ewa-marine GmbH zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>7. Lieferfristen<\/strong><br \/>\nLiefertermine sind nur g\u00fcltig, wenn sie von der ewa-marine GmbH ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Best\u00e4tigung \u00fcber den Liefertermin der Schriftform. Werden schriftlich verbindlich zugesagte Termine um mehr als 6 Wochen \u00fcberschritten, so hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, kann er vom Vertrag zur\u00fccktreten.<br \/>\nDie Einhaltung der Lieferfristen kann von Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden bei der Durchf\u00fchrung der Organisation abh\u00e4ngen. Wenn dadurch der Liefergegenstand nach Auftrag ver\u00e4ndert wird und\/oder etwaige vom Kunden zur Verf\u00fcgung zu stellende Unterlagen verz\u00f6gert zur Verf\u00fcgung stehen, verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist entsprechend<br \/>\nIm Falle h\u00f6herer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, au\u00dfergew\u00f6hnlicher Ereignisse wie z.B. Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Eingriffe, Betriebsst\u00f6rungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Mangel an Transportmitteln, Energieversorgungsschwierigkeiten und \u00e4hnlichem, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verl\u00e4ngern sich, wenn ewa-marine GmbH dadurch an der rechtzeitigen Lieferung behindert ist, die Liefer- und Leistungsfristen in angemessenem Umgang. Die ewa-marine GmbH kommt hierdurch nicht in Verzug. Wird die ewa-marine GmbH die Lieferung dadurch unm\u00f6glich oder unzumutbar, besteht f\u00fcr die ewa-marine GmbH das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<br \/>\nDie Lieferfrist ist eingehalten, wenn die betreffende Sendung das Lager verlassen hat, oder wenn sie innerhalb der Frist versandbereit ist und Mitteilung hiervon dem Kunden zugegangen ist. Entsprechendes gilt f\u00fcr Leistungsfristen sinngem\u00e4\u00df. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Aus versp\u00e4teter oder verz\u00f6gerter Lieferung kann der Kunde Schadensersatzanspr\u00fcche nur herleiten, wenn die ewa-marine GmbH Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit trifft. Eine Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>8. Unm\u00f6glichkeit und Verzug<\/strong><br \/>\nBei Lieferunm\u00f6glichkeit, insbesondere wegen Ausfall von Zulieferungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruhen, kann die ewa-marine GmbH vom Vertrag zur\u00fccktreten, der Kunde verliert seinen Anspruch auf Gegenleistung. Weitere Anspr\u00fcche des Kunden bestehen nicht.<\/p>\n<p><strong>9. Annahme<\/strong><br \/>\nNimmt der Kunde versandbereite Ware oder Leistungen zum vereinbarten Termin aus Gr\u00fcnden, die die ewa-marine GmbH nicht zu vertreten hat, nicht an , geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn \u00fcber. Die ewa-marine GmbH ist berechtigt, die Waren in diesem Fall auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder bei Selbstlagerung, ebenfalls auf Gefahr des Kunden, orts\u00fcbliche Lagerkosten zu berechnen. Die ewa-marine GmbH kann die Ware auch auf Gefahr des Kunden am Lieferort abstellen. Im \u00fcbrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br \/>\nDer Kunde ist verpflichtet, auch transportbesch\u00e4digte Ware anzunehmen und beim Frachtf\u00fchrer bzw. bei Lieferung durch die ewa-marine GmbH in Anwesenheit des Frachtf\u00fchrers bzw. Lieferanten eine Tatbestandsaufnahme der Besch\u00e4digung zu veranlassen, auf dem Empfangsschein einen entsprechenden Vermerk aufzubringen und der ewa-marine GmbH dessen Bescheinigung mitzuteilen. Wird die Bescheinigung des Frachtf\u00fchrers nicht innerhalb von 8 Tagen beschafft, sind Ersatzanspr\u00fcche seitens des Kunden ausgeschlossen. Bei Versand im eigenen Transportmittel der ewa-marine GmbH ist unverz\u00fcglich entsprechende Mitteilung zu machen. Erweist sich die Beanstandung des Kunden als unberechtigt, so tr\u00e4gt der Kunde alle Kosten, die der ewa-marine GmbH aufgrund der unberechtigten Reklamation zur Feststellung und Behebung des angeblichen Mangels entstanden sind oder aufgewendet hat.<br \/>\nBei nachtr\u00e4glich festgestellten Transportsch\u00e4den hat der Kunde unverz\u00fcglich eine Tatbestandsaufnahme vorzunehmen; die ewa-marine GmbH sowie der jeweilige Frachtf\u00fchrer sind sofort zu benachrichtigen. Nach Ablauf des achten Tages nach Lieferung sind Anspr\u00fcche aus Transportbesch\u00e4digungen ausgeschlossen. Unterl\u00e4\u00dft der Kunde die vorstehenden Ma\u00dfnahmen, bestehen keinerlei Anspr\u00fcche f\u00fcr ihn.<br \/>\nDie R\u00fccknahme besch\u00e4digter Ware kann nach R\u00fccksprache und Vereinbarung mit der ewa-marine GmbH erfolgen.<\/p>\n<p><strong>10. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\nDie Ware bleibt Eigentum der ewa-marine GmbH bis zur Bezahlung s\u00e4mtlicher ? auch k\u00fcnftig entstehender ? Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden. Hierzu geh\u00f6ren auch bedingte Forderungen.<br \/>\nBei Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen nicht der ewa-marine GmbH geh\u00f6renden Sachen erh\u00e4lt die ewa-marine GmbH an den anderen Sachen Miteigentum im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware einschlie\u00dflich Umsatzsteuer zum Wert der \u00fcbrigen verbundenen bzw. verarbeiteten Sachen. Der Kunde verwahrt in diesem Fall das Miteigentum der ewa-marine GmbH unentgeltlich.<br \/>\nDer Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht in Verzug ist; zu anderen Verf\u00fcgungen insbesondere zur Sicherungs\u00fcbereignung und zur Verpf\u00e4ndung ist er nicht berechtigt.<br \/>\nDer Kunde tritt schon jetzt von seinen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware den Betrag mit allen Nebenrechten an die ewa-marine GmbH ab, der dem ewa-marine GmbH ? Rechnungspreis einschlie\u00dflich Umsatzsteuer entspricht. Die ewa-marine GmbH nimmt diese Abtretungen an. F\u00fcr den Fall, da\u00df die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegen\u00fcber seinem Kunden an die ewa-marine GmbH ab. Die Abtretung erfolgt in H\u00f6he des Betrages einschlie\u00dflich Umsatzsteuer, den die ewa-marine GmbH ihm f\u00fcr die weiter ver\u00e4u\u00dferte Vorbehaltsware berechnet hat. Die ewa-marine GmbH nimmt diese Abtretung an.<br \/>\nDer Kunde ist bis auf Widerruf erm\u00e4chtigt, die an die ewa-marine GmbH abgetretenen Forderungen einzuziehen. Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, ist die ewa-marine GmbH berechtigt, dies den Abnehmern des Kunden anzuzeigen und Zahlung an die ewa-marine GmbH zu verlangen. Eine Abtretung oder Verpf\u00e4ndung dieser Forderungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der ewa-marine GmbH zul\u00e4ssig.<br \/>\nF\u00fcr den Fall, da\u00df beim Kunden Umst\u00e4nde eintreten, die nach Auffassung der ewa-marine GmbH eine Gew\u00e4hrung von Zahlungszielen nicht mehr rechtfertigen, hat der Kunde auf Verlangen der ewa-marine GmbH die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, der ewa-marine GmbH alle Ausk\u00fcnfte zu erteilen sowie Unterlagen vorzulegen und zu \u00fcbersenden. Zu diesem Zweck hat der Kunde der ewa-marine GmbH ggf. Zutritt zu seinen diesbez\u00fcglichen Unterlagen zu gew\u00e4hren.<br \/>\nBei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des Kunden oder nach dessen Verzug ist die ewa-marine GmbH nach ihrer Wahl berechtigt:<\/p>\n<ul>\n<li>vom Vertrag oder Liefertermin des Vertrages zur\u00fcckzutreten und sofortige R\u00fcckgabe der gelieferten Ware zu verlangen, ohne da\u00df ein Recht auf Zur\u00fcckbehaltung des Kunden besteht. Etwaige Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden;<\/li>\n<li>f\u00fcr etwaige in Zahlung genommene Wechsel sofortige Freistellung aus der Wechselverpflichtung zu verlangen;<\/li>\n<li>gestundete und befristete Forderungen f\u00fcr sofort f\u00e4llig zu erkl\u00e4ren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Kunde wird der ewa-marine GmbH jederzeit Zutritt zu der Ware gew\u00e4hren und der ewa-marine GmbH diese auf Verlangen herausgeben oder ggfs. die Abtretung der Herausgabeanspr\u00fcche gegen Dritte bewirken. Die Kosten hierf\u00fcr tr\u00e4gt der Kunde. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch die ewa-marine GmbH liegt ? soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet ? kein R\u00fccktritt vom Vertrag. Die Zur\u00fccknahme gilt nur dann als R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn dieses schriftlich angezeigt wird.<br \/>\nDie ewa-marine GmbH ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zur\u00fcckzuholen, auf Kosten des Kunden zu verwerten und ggfs. instand zu setzen.<br \/>\nF\u00fcr diesen Fall kann die ewa-marine GmbH f\u00fcr die Zeit der \u00dcberlassung des Kaufgegenstandes oder des \u00fcberlassenen Ersatzgegenstandes eine Nutzungsentsch\u00e4digung verlangen, die dem Betrag entspricht, der von der ewa-marine GmbH auf der Basis der \u00fcblichen Miets\u00e4tze f\u00fcr die Vermietung gleicher Gegenst\u00e4nde des Lieferprogramms der ewa-marine GmbH erhoben wird. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.<br \/>\n\u00dcbersteigt der Wert dieser Sicherung die H\u00f6he der ewa-marine GmbH-Forderung um mehr als 20%, wird die ewa-marine GmbH insoweit die Sicherung nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben. Der Kunde hat der ewa-marine GmbH den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware sofort schriftlich mitzuteilen und die ewa-marine GmbH in jeder Weise bei der Intervention zu unterst\u00fctzen. Die Kosten hierf\u00fcr sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Aufwendungen tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<p><strong>11. Abtretungsverbot<\/strong><br \/>\nDie Rechte des Kunden aus den mit uns geschlossenen Vertr\u00e4gen sind nicht \u00fcbertragbar, sofern und soweit dies nicht ausdr\u00fccklich und schriftlich einger\u00e4umt wurde.<\/p>\n<p><strong>12. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\nDie Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 6 Monate ab Lieferung. Im \u00fcbrigen gelten die jeweiligen warenspezifischen Garantiebestimmungen.<br \/>\nDie ewa-marine GmbH leistet Gew\u00e4hr f\u00fcr bestimmte Eigenschaften der Ware nur dann, wenn dies ausdr\u00fccklich im Angebot, Auftrag oder in der Bestellannahme vermerkt ist. Der Kunde hat die Wahl, fehlerhafte Ware im Gew\u00e4hrleistungszeitraum in der Originalverpackung bzw. einer gleichwertigen Verpackung unfrei per Post oder Bahn an die ewa-marine GmbH zu senden oder auf seine Kosten und Gefahren zur ewa-marine GmbH zu bringen, bringen zu lassen und wieder abzuholen.<br \/>\nDie Gew\u00e4hrleistungspflicht der ewa-marine GmbH entf\u00e4llt, soweit die an der gelieferten Ware aufgetretenen M\u00e4ngel auf unsachgem\u00e4\u00dfer Behandlung, normaler Abnutzung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung oder auf Eingriffen oder \u00c4nderungen an der gelieferten Ware beruhen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ewa-marine GmbH vorgenommen wurden. Gleiches gilt, wenn der Mangel auf der Vornahme von Reparaturen durch nicht von der ewa-marine GmbH autorisiertes Personal beruht oder wenn die Gebrauchsanweisung oder Betriebs- bzw. Wartungsanweisungen der ewa-marine GmbH vom Kunden nicht eingehalten werden. Minder- und Falschlieferungen sowie sofort erkennbare M\u00e4ngel k\u00f6nnen nur innerhalb von 8 Tagen nach Ankunst der Lieferung beim Kunden von diesem, sollte er Vollkaufmann sein, schriftlich beanstandet werden. Nicht sofort erkennbare M\u00e4ngel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarwerden und l\u00e4ngstens innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung geltend zu machen. In jedem Fall sind s\u00e4mtliche Kunden verpflichtet, offensichtliche M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach Lieferung und versteckte M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich der ewa-marine GmbH zu melden.<br \/>\nAuf Verlangen der ewa-marine GmbH stellt der Kunde der ewa-marine GmbH oder einem von der ewa-marine GmbH beauftragten Dritten eine schriftliche M\u00e4ngelbescheinigung zur Verf\u00fcgung, aus welcher hervorgeht, wie sich die M\u00e4ngel bemerkbar machen und wie sie sich auswirken.<br \/>\nBei berechtigter Beanstandung behebt die ewa-marine GmbH oder ein von der ewa-marine GmbH beauftragter Dritter die M\u00e4ngel nach seiner Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. Mehrere Nachbesserungsversuche sind zul\u00e4ssig. Schl\u00e4gt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, wof\u00fcr der ewa-marine GmbH ein angemessener Zeitraum und Gelegenheit einzur\u00e4umen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen. Bevor der Kunde von diesem Recht Gebrauch macht, mu\u00df er der ewa-marine GmbH dies schriftlich mitteilen und eine angemessene Nachfrist f\u00fcr die Nachbesserung oder Ersatzlieferung einr\u00e4umen.<br \/>\nTransportsch\u00e4den an der gelieferten Ware fallen nicht unter die Gew\u00e4hrleistungspflicht. F\u00fcr solche Sch\u00e4den gilt Ziffer 9. Der AVLB.<br \/>\nDie ewa-marine GmbH ist berechtigt, die Durchf\u00fchrung der Gew\u00e4hrleistung ganz oder teilweise auf Dritte zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<p><strong>13. Haftung<\/strong><br \/>\nAlle Vorschl\u00e4ge, Beratungen und Ausk\u00fcnfte werden nach bestem Wissen und ohne Haftung erteilt. Die ewa-marine GmbH \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Sch\u00e4den oder St\u00f6rungen, die auf unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder Handhabung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, Verwendung von fremdbezogenen Zubeh\u00f6ren, nicht normalen Betriebsbedingungen sowie auf Transportsch\u00e4den, die zu Lasten des Kunden gehen, zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<br \/>\nIm \u00fcbrigen ist die Haftung der ewa-marine GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt. Gegen\u00fcber Vollkaufleuten wird die Haftung auch f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den bleibt ausgeschlossen.<br \/>\nVom Kunden \u00fcbergebene Unterlagen und sonstiges Eigentum wird von der ewa-marine GmbH mit der Sorgfalt wie f\u00fcr in eigenen Angelegenheiten aufbewahrt. Eine Haftung f\u00fcr Abhandenkommen wird ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>14. Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><br \/>\nSchadenersatzanspr\u00fcche aus Unm\u00f6glichkeit der Leistung aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschlu\u00df und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handeln vorliegt. Gegen\u00fcber Vollkaufleuten wird die Haftung auch f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den bleibt ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>15. Datenschutz<\/strong><br \/>\nDie im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei der ewa-marine GmbH oder den mit ihr verbundenen Unternehmen verarbeitet.<\/p>\n<p><strong>16. Allgemeine Bedingungen<\/strong><br \/>\nNebenabreden, \u00c4nderungen und\/oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gilt des Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand f\u00fcr alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverh\u00e4ltnis sich ergebenden Streitigkeiten ist M\u00fcnchen, wenn der Kunde Vollkaufmann ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Wohnsitz im Ausland hat oder nach Vertragsabschlu\u00df seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilproze\u00dfordnung verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die ewa-marine GmbH ist jedoch berechtigt, das f\u00fcr den Kunden \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gericht zu w\u00e4hlen.<br \/>\nSollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Wolfratshausen, den 01. Juni 2015<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der ewa-marine GmbH (Aktueller Stand vom 01. Juni\u00a02015) 1. 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